Ein preußisches Gericht in Cammin
Von 1849 bis 1879 bestand in Cammin ein Kreisgericht. Zum 1. Oktober 1879 trat an seine Stelle das königlich-preußische Amtsgericht Cammin, eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Stettin. Sein Sprengel umfasste den Kreis Cammin ohne die Teile, die den Amtsgerichten Stepenitz und Wollin zugeordnet waren, dazu die Gemeinden West-Dievenow und Heidebrink sowie einen Teil des Amtsbezirks Haff aus dem Kreis Usedom-Wollin. 1880 gab es zwei Richterstellen, womit das Gericht im Landgerichtsbezirk zu den mittelgroßen zählte. Gerichtstage wurden in Gülzow (heute Golczewo) abgehalten.
Nach 1945
1945 kam der Gerichtsbezirk unter polnische Verwaltung, die deutschen Bewohner wurden vertrieben – damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Cammin. In Kamień Pomorski entstand ein polnisches Gericht: von 1950 bis 1975 das Kreisgericht (Sąd Powiatowy), danach das Amtsgericht (Sąd Rejonowy). Das auf 1880 datierte Gerichtsensemble ist unter der Nummer A-142 im Denkmalregister verzeichnet.
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